Insolvenzverwaltung

Unsere Insolvenzrechtsexperten begleiten Sie in der klassischen Insolvenzverwaltung sowie bei Eigen- und Sachwaltung.

Bei Erkennen einer Krise bietet WELLENSIEK Hilfe bei der Unternehmensrestrukturierung und hilft Ihnen, den Turnaround rechtssicher zu bewerkstelligen.

Insolvenzverwaltung

Seit Jahrzehnten setzen Insolvenzgerichte bundesweit die Experten von WELLENSIEK als Insolvenzverwalter ein. Unsere Maxime lautet: Bestmögliche Gläubigerbefriedigung. Darüber hinaus legt WELLENSIEK einen besonderen Schwerpunkt auf die Sanierung der betroffenen Unternehmen sowie den Erhalt von Arbeitsplätzen.

Diese Ziele erreichen wir insbesondere durch Betriebsfortführung und Stabilisierung des Geschäftsbetriebs in der Insolvenzsituation, intensive Kommunikation mit allen Beteiligten und die Entwicklung von tragfähigen Lösungen für die Zukunft. Wir verstehen unsere Tätigkeit als erfahrene Sanierer im Spannungsfeld zwischen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Belangen im Interesse der Gläubiger.

Gläubigerinformationssystem (GIS)

Um Informationen abzurufen, ggf. Forderungen anzumelden oder Forderungs- bzw. Prüfungsergebnisse einzusehen folgen Sie nachfolgendem Link: Gläubigerinformationssystem

Eigenverwaltung und Sachwaltung

Soll die Führung des Unternehmens in der Insolvenz in der Hand der bisherigen Geschäftsführung bleiben, eignet sich die Eigenverwaltung als Alternative zur klassischen Insolvenz. Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist die Eigenverwaltung direkt ab Insolvenzantragstellung möglich. Die Eigenverwaltung stellt damit ein wichtiges Instrument dar, durch das sich ein Unternehmen unter Einsatz der Möglichkeiten und Werkzeuge des Insolvenzverfahrens sanieren kann, ohne die Kontrolle über wesentliche Entscheidung zu verlieren. Ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt. Das sogenannte Schutzschirmverfahren bildet hierbei eine besondere Form der Eigenverwaltung, bei der der Schuldner bereits im Antragsverfahren die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen erwirken kann.

Jede Form der Eigenverwaltung setzt voraus, dass die Geschäftsführung über ausreichend insolvenzrechtliche Expertise verfügt, um sofort zielgerichtet agieren und zugleich insolvenzspezifischen Haftungsrisiken vorbeugen zu können. Da dieses spezielle insolvenzrechtliche Know-how im Unternehmen in der Regel nicht vorhanden ist, stehen die Experten von WELLENSIEK als Berater der Geschäftsführung aber auch als interimistisch bestelltes Organ der Gesellschaft zur Verfügung. Dadurch kann sich die bereits vorhandene Geschäftsführung auf das operative Geschäft und die Sanierung konzentrieren während die Spezialisten von WELLENSIEK die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen sicherstellen.

Unser Spektrum in Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren umfasst natürlich auch die Tätigkeit als gerichtlich bestellter Sachwalter. Der Sachwalter überwacht die Einhaltung der insolvenzrechtlich vorgegebenen Rahmenbedingungen durch die Geschäftsführung, , nimmt an Gläubigerausschusssitzungen teil und entlastet das Unternehmen durch das Führen der Insolvenztabelle. In der Praxis erfolgt eine enge Abstimmung zwischen Sachwalter und Geschäftsführung. Auch hier profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise und großen Erfahrung auch bei anspruchsvollen Sanierungen.

Mit unseren Dienstleistungen rund um Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren, unterstützt Sie WELLENSIEK bestmöglich, Ihren Betrieb erfolgreich zu sanieren. Sinnvollerweise kontaktieren Sie uns bereits frühzeitig bei ersten Krisenanzeichen, um sämtliche Handlungsmöglichkeiten zu wahren.

Im Rahmen von ESUG-Verfahren bietet WELLENSIEK insbesondere folgende Leistungen an:

  • QuickCheck mit Problemanalyse
  • Prüfung von Insolvenzgründen
  • Vorbereitung des Insolvenzantrages
  • Vorbereitende Abstimmung mit dem Insolvenzgericht sowie potentiellen Mitgliedern für einen vorläufigen Gläubigerausschuss
  • Begleitung der Antragstellung beim Insolvenzgericht
  • Kommunikation mit weiteren Verfahrensbeteiligten
  • Erstellung der im Verfahrens notwendigen Unterlagen wie Bericht zur Unterstützung bei der interimistischen Besetzung von vakanten Positionen im Unternehmen
  • Prüfung von Aus- und Absonderungsrechten
  • Forderungsprüfung
  • Erstellung und Umsetzung von Insolvenzplänen
  • Betriebswirtschaftliche und rechtliche Begleitung bei allen Belangen der Sanierung
  • Tätigkeit im Organ bei Eigenverwaltungsverfahren
  • Tätigkeit als gerichtlich bestellter Sachwalter in Eigenverwaltungsverfahren
Unsere Spezialisten zum Thema Krise und Insolvenz

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