Erbrecht

WELLENSIEK verfügt über eine ausgezeichnete Expertise, erbrechtliche Problemlagen zu lösen und erbrechtliche Fragen kompetent zu beantworten.

Neben der klassischen erbrechtlichen Beratung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen entwickeln wir insbesondere in komplizierten und sensiblen Fallkonstellationen innovative und kreative Lösungen. Wir übernehmen ganze Nachlässe oder Erbteile zum Zwecke ihrer Abwicklung, um Erben oder Miterben aus der Haftung zu befreien und ihnen die „Arbeit“ der Abwicklung abzunehmen, wir setzen zerstrittene Erbengemeinschaften auseinander oder verwalten Nachlassvermögen, wenn Erben oder andere zur Verwaltung Berufene das aus welchen Gründen auch immer nicht können oder wollen. Gerade wenn Unternehmen oder Unternehmensteile im Nachlass vorhanden sind, ist unsere jahrzehntelange Erfahrung in der kaufmännischen Führung von Unternehmen ein großer Mehrwert. Besondere Kompetenz hat WELLENSIEK in Bezug auf Nachlässe mit Auslandsvermögen: Die Ermittlung, Sicherung, Verwaltung und Verwertung von Vermögen, das sich im Ausland befindet – oder erst noch festgestellt werden muss – setzt Erfahrung im internationalen Erbrecht voraus und Kontakte zu Erbrechtsexperten vor Ort. Die Beherrschung solcher erbrechtlicher Sondersituationen ist unsere Passion.

So werden wir bundesweit als Nachlassinsolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger bestellt. Darüber hinaus besetzen wir verantwortungsvollen Positionen in unternehmenstragenden oder vermögensverwaltenden Stiftungen oder fungieren interimistisch als Geschäftsführer in unternehmenstragenden Erbengemeinschaften.

Die erbrechtliche Beratung bei WELLENSIEK ist eigebettet in eine rechtsgebietsübergreifende Teamarbeit mit unseren Spezialisten im Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht und falls nötig auch dem Insolvenzrecht.

Unsere Spezialisten zum Thema Erbrecht

Restrukturierung. Sanierung. Corporate.

Ihr Partner vor und in der Krise.

© 2021 WELLENSIEK