Erbschaftsteuerrecht

Es lohnt sich, erbschaftsteuerrechtlich zu gestalten. Die Erbschaftsteuerlast kann hoch sein, das Potential für Gestaltungen ist immens. Selbst nach dem Eintritt des Erbfalls lassen sich in bestimmten Fallkonstellationen erhebliche Steuerbeträge sparen. WELLENSIEK verfügt über ausgezeichnete Fachkompetenz im Bereich des deutschen und internationalen Erbschaftsteuerrechts.

Es gibt freilich die klassischen Steuerminderungspotentiale: So existieren diverse Freibeträge, die etwa bei einer Testamentsgestaltung steueroptimierend eingesetzt werden können. Auch sind bestimmte Vermögensgegenstände gänzlich von der Erbschaftsteuer befreit. Bei der eigengenutzten Immobilie reicht es bereits, dass der Ehegatte die Immobilie, von einigen Ausnahmen abgesehen, zehn Jahre bewohnt, um in den Genuss der Steuerfreiheit zu kommen. Auch die Vermögensstruktur des potentiellen Erblassers spielt bei der optimierten erbschaftsteuerrechtlichen Gestaltung eine wesentliche Rolle. Hier kann durch eine optimierte Vermögensstruktur eine wesentlich bessere erbschaftsteuerrechtliche Situation erreicht und erhebliche Steuerbelastungen vermieden werden. Hier spielen häufig auch gesellschaftsrechtliche Rechtsform-Wahlentscheidungen (etwa steuerrechtliche Unterschiede zwischen Kommanditgesellschaft und GmbH-Beteiligung) eine erhebliche Rolle.

Auch die vorweggenommene Erbfolge bietet interessante erbschaftsteuerrechtliche Fallgestaltungen, die jedoch auf die individuelle familiäre Situation zugeschnitten werden müssen, um sich nicht negativ auszuwirken. So bietet sich eine gestaffelte Übertragung zur wiederholten Ausnutzung der Freibeträge alle zehn Jahre an, zumal die Übertragung dann zu heutigen Werten, nicht mit den zukünftig zu erwartenden Wertsteigerungen erfolgt. Auch vor Steuererhöhungen des Gesetzgebers in der Zukunft sind die Erben damit sicher. Behält sich der Erblasser einen entsprechenden Nießbrauch vor, mindert dieser auch den Wert der Schenkung. Gleiches kann etwa, wenn Rückforderungsklauseln im Übertragungsvertrag vorgesehen werden, die sich ebenfalls wertmindernd auswirken.

Besondere erbschaftsteuerrechtliche Gestaltungen werfen oft schwierigste erbrechtliche Fragen auf, die mitunter auch auf Seiten der mit der Erbschaftsteuerfestsetzung befassten Finanzämter zu großen Unsicherheiten führen. Beispielsweise Fälle der Vor- und Nacherbschaft (eingesetzter Vorerbe bzw. Nacherbe) werden erfahrungsgemäß häufig falsch beurteilt, weil eine echte Doppelbesteuerung vorgenommen wird, indem derselbe Vermögensstamm einmal beim Vorerben und einmal beim Nacherben besteuert wird – ohne dass Möglichkeiten der Steuerminderung überhaupt geprüft werden. Auch erbschaftsteuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Testamentsvollstreckung sind immer wieder Gegenstand schwieriger Auseinandersetzung, ebenso wie problematische Fragen des Abzugs bestimmter Nachlassverbindlichkeiten wie Vermächtnisse, Auflagen und Pflichtteilsansprüche.

WELLENSIEK bietet mit seinem Team aus Steuerrechtsanwälten und Experten im Erbrecht beste Voraussetzungen für eine steueroptimierte Gestaltung ihrer individuellen Vermögensstruktur sowie einer entsprechenden Beratung nach dem Todesfall.

Unsere Spezialisten zum Thema Erbschaftsteuerrecht

Meyer im Hagen, Dr. Christina

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