Nachlassvermögensverwaltung ist auch ein Mittel der Streitvermeidung und Streitbeilegung: Wenn sich mehrere Erben oder andere am Nachlass Berechtigte wie z.B. Pflichtteilsberechtigte nicht verständigen können oder sogar in langen Prozessen streiten, kann die Übertragung der Verwaltung des Nachlasses an einen unabhängigen Nachlassvermögensverwalter – auch auf Grund seiner unabhängigen Autorität den Beteiligten gegenüber – segensreich und streitschlichtend sein.
Neben den Vorgaben, die das Gesellschaftsrecht, Steuerrecht sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht dem Vermögensverwalter auf nationaler wie internationaler Ebene machen, liegt die Besonderheit der Nachlassvermögensverwaltung in der starken erbrechtlichen Überformung aller Handlungen des Nachlassvermögensverwalters. Entscheidungen, die bei der regulären Vermögensverwaltung unproblematisch getroffen werden dürften, können im Fall der Nachlassvermögensverwaltung unzulässig sein.
WELLENSIEK ist in der Verwaltung von Nachlassvermögen erfahren und mit allen Facetten dieses Gebietes vertraut. Wir bieten passgenaue Lösungen für alle noch so komplizierten und „verfahrenen“ Konfliktlagen zwischen Nachlassbeteiligten. Sprechen Sie uns an!

Gerhardt, Dr. Sibel

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